Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HA-CO Motion AG

Geltungsbereich

Für den Geschäftsverkehr unabhängig der Bestellart (Mail, Telefon, Online, etc.)  zwischen dem Besteller nachfolgend Kunde oder Kundschaft genannt und HA-CO Motion AG gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind nur in Deutsch publiziert. Allgemeine Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn in anderen Dokumenten darauf verwiesen wird oder sie nicht ausdrücklich wegbedungen werden.

Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird, soweit die Bestätigung von HA-CO Motion AG oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien nicht ausdrücklich davon abweicht. HA-CO Motion AG kann sich auch auf mündliche Vereinbarungen, Bestellungen und Lieferabrufe berufen.

HA-CO Motion AG behält sich das Recht vor diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version, welche auf der Homepage publiziert ist.

Information

Produkt und Preis

Sämtliche Kataloge und Angebote von HA-CO Motion AG sind freibleibend und unverbindlich. Bilder von Produkten dienen der Anschauung und sind ebenfalls unverbindlich. Alle Rechte an den von HA-CO Motion AG dem Kunden zur Verfügung gestellten Gegenständen (Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modelle, Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel) verbleiben bei HA-CO Motion AG. Der Kunde ist verpflichtet, Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse von HA-CO Motion AG und ihm anvertraute Gegenstände geheim zu halten und weder unbefugt zu verwerten noch Dritten zugänglich zu machen und auf erste Aufforderung von HA-CO Motion AG dieser zurückzugeben.

Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Abbildungen und Beschreibungen sowie Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche vereinbart worden sind; andernfalls gelten sie als blosse Richtwerte.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Richtpreise dar. Explizit ausgenommen sind: Mengenrabatte, aktuell gültige MwSt. des jeweiligen Verkaufslandes, allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten.

Für Bestellungen unter 50 CHF / EURO wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. Dieser beträgt die Differenz bis zur Höhe des Mindermengenzuschlags. HA-CO Motion AG behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis, welcher durch die Auftragsbestätigung (AB) nachfolgend zur Bestellung dem Kunden zugestellt wird.

Verfügbarkeit und Lieferzeit

HA-CO Motion AG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben.

Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

Soweit eine Lieferfrist oder ein Liefertermin als verbindlich vereinbart ist, hat der Kunde im Falle des Verzugs eine angemessene Nachfrist zu setzen. Auch wenn HA-CO Motion AG innerhalb der Nachfrist nicht liefert, kann der Kunde über den Lieferanspruch hinaus keine Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung geltend machen.

Ergänzende Leistungen: Montage, Entsorgung und Schulung

Die Montage beinhaltet das Liefern, Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. Entsorgung des notwendigen Verpackungsmaterials.

Eine allfällige Entsorgung von Kundenmaterial beinhaltet die Entgegennahme und umweltgerechte Entsorgung der von der Kundschaft bei der Bestellung angezeigten Produkte. Die Kosten werden vorab dem Kunden nach dessen Informationen bekannt gegeben. Allfällige Änderungen sind vorbehalten.

Kann die Montageleistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Grundes nicht erbracht werden (z.B. aufgrund von Nichteinhaltung des Montagetermins, falsche Massinformationen, etc.), so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Montageleistung.

Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwenderunterstützung werden durch HA-CO Motion AG auf Verlangen des Kunden nach Möglichkeit erbracht und sind nicht im Preis inbegriffen. Diese werden nach den üblichen Tarifen von HA-CO Motion AG gesondert vergütet.

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt erst für Produkte oder Dienstleistungen von HA-CO Motion AG zustande, wenn die AB vom Kunden akzeptiert wurde.

Bestellungen binden HA-CO Motion AG erst nach schriftlicher Bestätigung. Die Bestätigung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er ihr nicht innert 2 Arbeitstagen nach Eingang widerspricht.

Bei Online-Bestellungen wird dem Kunden ein Bestätigungsmail automatisch versandt in dem lediglich zugesichert wird, dass das Produkt geliefert werden kann. Die darauf folgende AB enthält die effektiven Kosten (Produkt und Lieferkosten) und gilt als Kaufvertrag

Lieferung / Abholung

Lieferungen (Teillieferungen sind zulässig) erfolgen ab Werk Altendorf (INCOTERMS 2020). Dies gilt auch, wenn HA-CO Motion AG den Transport organisiert und/oder bezahlt. Die Auslegung der Lieferbedingungen richtet sich nach INCOTERMS 2020, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen.

Die Kosten für den Versand sind abhängig vom bestellten Produkt und werden dem Kunden in der AB mitgeteilt. Sie richtet sich marktgängigen Preisen.

Die Anlieferung muss auch per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt der Kunde die allfälligen Zusatzkosten, welche durch den Spediteur erhoben wird.

Der Kunde hat die Möglichkeit die Ware vor Ort in unserem Werk abzuholen. Er muss dies vorgängig bei der Bestellung vermerken.

Für die Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins ist relevant, wann der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Verpackung wird zu Selbstkosten zusätzlich verrechnet und nicht zurückgenommen.

Nachträgliche Änderungen der Bedingungen der Lieferung, nicht oder nicht rechtzeitige Erfüllung von Vertragspflichten durch den Kunden, unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb des Einflusses von HA-CO Motion AG liegen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung - im eigenen Werk oder beim Unterlieferanten – verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten.

Der Kunde hat HA-CO Motion AG rechtzeitig auf besondere Voraussetzungen und Vorschriften am Bestimmungsort (z.B. Sicherheitsvorschriften, Zollformalitäten, Importauflagen, Re-Exportverbote etc.) aufmerksam zu machen soweit sie für die Ausführung der Bestellung und die Lieferung von Bedeutung sind.

Prüfung durch Kunden

Der Kunde ist verpflichtet sofort nach Erhalt der Ware die erforderlichen Prüfungen durchzuführen und allfällige Mängel schriftlich innert 2 Tagen zu rügen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Das Produkt ist während der Rügezeit nicht zu verwenden und muss originalverpackt aufbewahrt werden. Während dieser Zeit bleibt das Produkt Eigentum der HA-CO Motion AG.

Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto oder falls anders auf der AB vermerkt, zu leisten. Bei grösseren Aufträgen oder längerer Herstellungszeit kann HA-CO Motion AG mit der Bestätigung eine Anzahlung verlangen.

Barzahlungen sind nur bei Abholung und nur nach schriftlicher Bekanntgabe auf der AB möglich.

HA-CO Motion AG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung beglichen sind.

Bei Neukunden, Zahlungsverzug oder Anzeichen für eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder Insolvenz des Kunden ist HA-CO Motion AG berechtigt, den gesamten Preis samt geschätzten Transport- und anderen Nebenkosten vor Beginn der Ausführung der Bestellung und Lieferung in Rechnung zu stellen und die Annahme und Ausführung der Bestellung von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig zu machen.

Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens ab dem Rechnungsdatum Verzugszinsen von 8% geschuldet. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit allfälligen Gegenansprüchen des Kunden gegen HA-CO Motion AG sind nicht statthaft.

HA-CO Motion AG erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 25.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 20% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

Änderung der Bestellung / Stornierung

Änderungen an einer Bestellung durch den Kunden können nur nach Zusage von HA-CO Motion AG akzeptiert werden. Allfällige Zusatzkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Stornierungen seitens des Kunden sind nur unter Vorbehalt und vorgängiger Kontaktaufnahme möglich. Falls HA-CO Motion AG bereits Material bei seinen Lieferanten bestellt hat und diese nicht zurückgeben kann, so ist eine Stornierung des Kunden nichtig und der Kunde muss die bestellten Waren abnehmen. Falls eine Stornierung für HA-CO Motion AG selbst Kosten zur Folge hat, so sind diese durch den Kunden zu übernehmen.

Rückgabe von Produkten

Eine Rückgabe von bestellten Produkten ist nur nach vorgängiger Freigabe durch HA-CO Motion AG möglich. Spezialanfertigungen und Sonderlösungen können nicht zurückgesandt werden. Die Produkte sind vollständig in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Durch den Kunden beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt. Sämtliche Rücksendungskosten gehen zulasten des Kunden.

Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, wird der gesamte Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags, den Versand- und Verpackungskosten zurückerstattet.

Gewährleistung

HA-CO Motion AG leistet Gewähr für die Einhaltung der in der Bestätigung ausdrücklich verbindlich zugesagten Spezifikationen und generell für die Ausführung der Bestellungen mit industrieüblicher Sorgfalt. Die Gewährleistungsfrist (Werksgarantie) beträgt 24 Monate gerechnet vom Tage der Lieferung, sofern nicht eine längere Frist vereinbart ist.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die HA-CO Motion AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige und nicht bestimmungsgemässe Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungsbedingungen, Nichteinhaltung von Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitungen, etc.

Bei jedem Mangel hat der Kunde zunächst einzig das Recht, von HA-CO Motion AG die Nachbesserung oder die Nachlieferung durch mängelfreie Ware zu verlangen, wobei die Wahl HA-CO Motion AG zusteht. Diese erbringt diese Leistung nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden, der HA-CO Motion AG freien Zugang zu gewähren hat. Allfällige Nebenkosten, wie Transportkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Demontage, Montage und Instandstellung mängelfreier Teile usw., trägt der Kunde.

Soweit HA-CO Motion AG innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel nicht behebt, ist der Kunde berechtigt, je nach Schwere des Mangels Minderung oder Rückabwicklung der Bestellung zu verlangen. In diesem Fall bezahlt HA-CO Motion AG dem Kunden den angemessenen Teil des Preises für die Waren, oder den ganzen Vertragspreis Zug um Zug gegen

Haftung und Haftungsausschluss

HA-CO Motion AG haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von HA-CO Motion AG selbst absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von HA-CO Motion AG oder für Handlungen der von ihr beauftragten Hilfspersonen ist im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

In keinem Fall haftet HA-CO Motion AG für unmittelbare oder mittelbare Mangelfolgeschäden, Drittschäden oder entgangenen Gewinn (z.B. infolge nicht zustande gekommener Verkäufe oder Betriebsunterbrüche). Eine weitergehende Haftung übernimmt HA-CO Motion AG nur im Rahmen und nach Massgabe der von ihr abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung, wenn und soweit Deckung erfolgt.

Der Ausschluss resp. die Beschränkung der Haftung von HA-CO Motion AG gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde ist verpflichtet, die auf den Produkten angebrachten Aufschriften betr. Haftungsausschluss nicht zu entfernen und wenn technisch möglich sichtbar zu belassen, die Benutzungsanweisungen weiterzugeben und gegenüber seinen Abnehmern keine weitergehenden Gewährleistungen und Haftungen zu übernehmen als gemäss diesen AGB. Andernfalls hat er HA-CO Motion AG für daraus entstehende Schäden vollständig schadlos zu halten.

Weitere Ausführungen

Das Thema Datenschutz wird in einem separaten Dokument, welches sich auf der Homepage der HA-CO Motion AG befindet, behandelt. Allenfalls weitere Bedingungen wie «Ausführungen zum Webshop» etc. sind explizit diesem Dokument nachgestellt und gelten in ablaufender Reihenfolge.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser AGB und des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HA-CO Motion AG und dem Kunden gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) und der Regeln über das internationale Privatrecht.

Gerichtsstand ist am Sitz von HA-CO Motion AG in Altendorf SZ.

Ausgabe Dezember 2020